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Nach der Beurkundung folgen Vormerkung, Vorkaufsrecht der Gemeinde und die Freigabe alter Grundschulden; erst dann wird der Kaufpreis fällig. Welche Schritte wie lange dauern können und welche Sie beschleunigen können.
So lange hat die Gemeinde Zeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben – ohne den Nachweis, dass sie es nicht tut, trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht ein
§ 28 Abs. 1 und 2 BauGB – die Frist läuft ab der Mitteilung des Kaufvertrags
Die Lage
Mit dem Notartermin ist der Verkauf beschlossen, aber noch nicht bezahlt. Dazwischen liegen Schritte, die nicht von Ihnen abhängen: die Vormerkung für den Käufer, die Erklärung der Gemeinde zu ihrem Vorkaufsrecht und die Freigabe alter Grundschulden durch die Bank. In der Regel wird der Kaufpreis erst fällig, wenn der Notar bestätigt, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Schneller wird es dort, wo Sie Unterlagen früher beschaffen.
In dieser Reihenfolge
Grundbuchauszug, Energieausweis, bei Wohnungen die Teilungserklärung und die Protokolle der Eigentümerversammlungen: Was vor dem Termin fehlt, verzögert den Vertragsentwurf.
Liegt noch eine Grundschuld im Grundbuch, braucht der Notar die Freigabe Ihrer Bank. Fordern Sie Ablösebetrag und Löschungsunterlagen an, sobald der Käufer feststeht.
Vormerkung eingetragen, Vorkaufsrecht der Gemeinde geklärt, Lastenfreistellung gesichert: In einem üblichen Kaufvertrag fordert der Notar den Kaufpreis an, sobald diese Punkte erfüllt sind.
Verkaufszeit-Rechner öffnenSchlüssel und Besitz gehen erst über, wenn der Kaufpreis gezahlt ist. Das schützt Sie, falls die Zahlung ausbleibt.
Häufig übersehen
Gesetzlich schulden Käufer und Verkäufer die Grunderwerbsteuer gemeinsam (§ 13 Nr. 1 GrEStG), auch wenn der Vertrag sie dem Käufer zuweist. Ohne die Bescheinigung des Finanzamts wird der Käufer nicht eingetragen (§ 22 GrEStG).
Die Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht nur in bestimmten Fällen, etwa in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Den Nachweis darüber verlangt das Grundbuchamt in der Regel trotzdem.
Den Kaufpreis erhalten Sie in der Regel, bevor der Käufer als Eigentümer eingetragen ist. Die Umschreibung im Grundbuch ist der letzte Schritt, nicht der, auf den Sie warten müssen.
Verwandte Situationen
Notariell — Erst mit der Beurkundung beim Notar ist ein Immobilienkauf für beide Seiten bindend
AnsehenArglist — Wer einen bekannten Mangel verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss
AnsehenPersönlich & unverbindlich
Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fristen und Voraussetzungen hängen vom Einzelfall ab; verbindlich beraten Sie Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und Ihre Steuerberatung. Stand der genannten Vorschriften: 2026.